Um finanzielle Risiken abzusichern, die sie im Falle eines Schadens am Haus nicht selbst tragen können oder wollen.
Zu den wichtigsten Gefahren gehören Feuer, Leitungswasser u. Sturmschäden. Diese sollten standardmäßig in einer Gebäudeversicherung abgesichert sein. Auch Schäden durch Überspannung, sowie Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau) sollten im Vertrag aufgenommen werden.
Ja. Leistungsstarke Gesellschaften verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dies bedeutet dass eine Leistung auch dann erbracht wird, wenn der Versicherungsnehmer im Schadenfall grob fahrlässig gehandelt hat.
Die bereits genannten Gefahren sollte auf jeden Fall Bestandteil Ihrer Gebäudeversicherung sein. Außerdem ist es bei Antragstellung wichtig, genaue Angaben zum Baujahr, der Bauweise, qm-Wohnfläche, Sonderausstattungen am und im Haus, usw. zu machen. Im Schadenfall können sonst Leistungskürzungen vorgenommen werden (z.B. wegen Unterversicherung).
Tipp: Überlassen Sie nichts dem Zufall und lassen Sie sich hierbei von uns als erfahrenen Beratern unterstützen (Calendly)
Ja, das ist möglich. Wir empfehlen hier eine individuelle Betrachtung Ihrer Situation, um die ideale Lösung zu finden.
Beim Kauf einer Immobilie, haben Sie als neuer Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss innerhalb von vier Wochen nach Eintragung im Grundbuch schriftlich gegenüber dem bisherigen Versicherer genutzt werden.